Zurichtung
Die Zurichtung dient dem Zweck, den vorhandenen Schuh des Versicherten (Konfektionsschuh oder orthopädischer Maßschuh) nachträglich so zu gestalten, dass Fußbeschwerden gelindert werden.
Dabei verbessert sich die Gehfähigkeit und Gehausdauer.
Beispiele zur Zurichtung sind:
- Verkürzungsausgleich
- Rollen mit rückversetztem Auftritt
- Schmetterlingsrollen